GS Managementsysteme

 Qualitätsmanagement | Datenschutz | Arbeitssicherheit

...denn Erfolg ist eine Frage des Systems

Energieaudits

BAFA-Merkblatt für Energieaudits:
Aktualisierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Punkt 2.1 Unternehmensbegriff im „Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G“ überarbeitet. Der Absatz wurde umstrukturiert und die schwierige Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und hoheitlicher Tätigkeit wurde noch intensiver thematisiert. Alle anderen Abschnitte des Merkblatts bleiben von der Änderung unberührt. Das aktuelle Merkblatt vom 08.07.2015 steht hier zum Herunterladen bereit.

EDL-G:
Alternativen zum Energieaudit: Anstelle eines Energieaudits können sich Unternehmen auch zur Einführung eines Energie-Managementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 oder eines Umwelt-Managementsystems nach EMAS verpflichten, um die Anforderungen des EDL-G nachzukommen.

Bis zum 05.12.2015 muss das Unternehmen eine schriftliche oder elektronische Erklärung der Geschäftsleitung vorliegen haben, aus der hervorgeht, dass:
1. das Unternehmen sich verpflichtet ein Energie- oder Umwelt-Managementsystem einzuführen und
2. das Unternehmen mit der Einführung des Systems begonnen hat.

Die Einführung des Systems beinhaltet folgende Maßnahmen, die bis zum 05.12.2015 umgesetzt müssen (hier als Bsp. für die DIN EN ISO 50001):
Im Rahmen einer energetischen Bewertung muss der Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von Messungen und anderen Daten analysiert werden.
Hierzu sind die entsprechenden Nachweise vorzuhalten. Eine Testierung o.ä. hierüber ist nicht erforderlich. Jedoch muss die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 50001 dann bis spätesten Ende 2016 erfolgen. Ein Wechsel zur DIN EN 16247-1ist dann nicht mehr möglich. Bei einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 50001 ist eine jährliche  Überwachung notwendig. 

Quelle: Quacert GmbH

Leave a Reply